Renate Arbutina Risch

Kundalini- und Hatha-Yoga

Willkommen!
" Wenn die Kundalini emporsteigt, bringt sie die Energien des Körpers mit den Vorstellungen des Geistes und der Wirklichkeit der Seele in Einklang". GSK


Angebote und Veranstaltungen 2012:

               

Angaben zur Leiterin:
Renate Arbutina Risch, M.A. phil. Philosophie, Kulturwissenschaft, Pädagogik; Yoga-Praxis und Meditation seit 1976, Studienaufenthalte in USA, Indien, Sri Lanka, Nepal, Schweiz, 1980-84 und 1989-90. 3-jährige Ausbildung zur Kundalini-Yoga-Lehrerin 1985-1986 und 1992-1994 in Hamburg. Seit 1986 Unterrichtspraxis in Hatha- und Kundalini-Yoga, Leitung von Kursen, Seminaren, Bildungsurlaub; Beratung.

Teilnahmebedingungen:
Eine Probestunde ist kostenlos.
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Bei medizinischen oder gesundheitlichen Bedenken nehmen Sie vor der Anmeldung bitte unbedingt Rücksprache mit Ihrem Arzt und der Dozentin.

Geltung:
Die Teilnahmebindungen und nachfolgenden Regelungen gelten für alle angegebenen Veranstaltungen und werden von den TeilnehmerInnen durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

Haftungsausschluß:
Es wird von der Kursleitung keine Haftung übernommen für Unfälle und Schäden sowie für Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen. Der Haftungsausschluß bezieht sich darüber hinaus auf die Veranstaltungsorte in der nutzungsbedingten Zeitdauer.

Anmeldung, Zahlung und Rücktrittsbedingungen:
Die Teilnahme wird in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt. Die Anmeldung (telefonisch, per Fax, per e-mail oder postalisch) gilt als verbindlich und als bestätigt, wenn keine Absage erfolgt. Die angegebene Teilnahmegebühr soll dazu bitte spätestens bis eine Woche vor Kursbeginn per Überweisung eingegangen sein. Eine Rücktrittserklärung kann bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne weitere Kosten berücksichtigt werden. Danach werden bei Rücktritt bis zum Kursbeginn 40 % der jeweiligen Veranstaltungskosten fällig. Bei Rücktritt nach Beginn kann keine Kostenrückerstattung übernommen werden.  Regelungen für eine Teilzahlung und Ermäßigung sind nach Vereinbarung möglich. Bei Absage von seiten der Veranstalterin werden erfolgte Zahlungen vollständig zurückerstattet.

Kostenbeteiligung der Krankenkassen:
Nach Abschluß der jeweiligen Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung und Quittung. Die meisten Krankenkassen  erstatten auf Vorlage einer solchen Bescheinigung bei regelmäßiger Teilnahme einen Teil der Kosten. Fragen Sie dazu bitte im einzelnen bei Ihrer Kankenkasse nach